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Neuerungen im Zivildienstgesetz: Hilfsdienste, Elternmonat, Datenverarbeitung und Flexibilisierung
Ministerialentwurf vom 14.04.2024

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert die Definition von Hilfsdiensten, stärkt die Zivildienstserviceagentur bei der Anerkennung neuer Einrichtungen, führt eine einmalige Unterbrechung des Dienstes sowie einen Elternmonat für Väter ein und legt neue Regelungen für Datenverarbeitung und Härteausgleiche fest.
Bundeskanzleramt4/15/2024XXVII
Zivildienst

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert die Definition von Hilfsdiensten, stärkt die Zivildienstserviceagentur bei der Anerkennung neuer Einrichtungen, führt eine einmalige Unterbrechung des Dienstes sowie einen Elternmonat für Väter ein und legt neue Regelungen für Datenverarbeitung und Härteausgleiche fest.

Schwerpunkte

  • Der Gesetzestext definiert nun klar, dass Zivildienstleistende Hilfsdienste unter Anleitung erbringen und keine leitenden oder eigenverantwortlichen Tätigkeiten ausführen dürfen.
  • Bei der Anerkennung neuer Einrichtungen muss die Zivildienstserviceagentur die Auslastung im eigenen und benachbarten Bundesland berücksichtigen; bei einer bundesweiten Bedarfsdeckung unter 90 % dürfen zusätzliche Plätze nur in den definierten Sparten zugewiesen werden.
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Nehammer Karl, MSc

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