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Einführung einer digitalen Sammelurkunde im Depotgesetz
Ministerialentwurf vom 22.09.2020

Zusammenfassung

Der Entwurf führt die digitale Sammelurkunde als elektronische Alternative zu physischen Sammelurkunden ein, um den Emissionsprozess zu beschleunigen, Kosten zu senken und Umwelt‑ sowie Gesundheitsaspekte zu berücksichtigen.
Bundesministerium für Finanzen9/23/2020XXVII
Finanzwesen

Zusammenfassung

Der Entwurf führt die digitale Sammelurkunde als elektronische Alternative zu physischen Sammelurkunden ein, um den Emissionsprozess zu beschleunigen, Kosten zu senken und Umwelt‑ sowie Gesundheitsaspekte zu berücksichtigen.

Schwerpunkte

  • Der Entwurf definiert die digitale Sammelurkunde als elektronische Alternative zu physischen Sammelurkunden, die dieselben Rechte für Schuldverschreibungen und Investmentzertifikate verleiht.
  • Durch die neue Regelung entfällt der Ausfolgungsanspruch des Hinterlegers, wenn das Depot durch eine digitale Sammelurkunde vertreten wird.
Image of politician Blümel Gernot, Mag., MBA © Parlamentsdirektion

Blümel Gernot, Mag., MBA

ÖVP


9 - Wien



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