Zusammenfassung
Das BilDokG 2020 regelt die automatisierte Erfassung und den Austausch von Bildungsdaten, führt das bPK‑Kennzeichen ein und richtet Datenverbünde für Schulen sowie Hochschulen ein.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung10/12/2020XXVII
Bildung
Organisation des Unterrichtswesens
Zusammenfassung
Das BilDokG 2020 regelt die automatisierte Erfassung und den Austausch von Bildungsdaten, führt das bPK‑Kennzeichen ein und richtet Datenverbünde für Schulen sowie Hochschulen ein.Schwerpunkte
- Das BilDokG 2020 definiert den Geltungsbereich und Zweck der Verarbeitung von Bildungsdaten, um Planung, Steuerung und Qualitätssicherung zu ermöglichen.
- Es wird das bereichsspezifische Personenkennzeichen (bPK) eingeführt, das künftig anstelle von Sozialversicherungsnummern genutzt wird.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.