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BilDokG 2020 – Einheitliche Dokumentation im Bildungswesen
Ministerialentwurf vom 11.10.2020

Zusammenfassung

Das BilDokG 2020 regelt die automatisierte Erfassung und den Austausch von Bildungsdaten, führt das bPK‑Kennzeichen ein und richtet Datenverbünde für Schulen sowie Hochschulen ein.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung10/12/2020XXVII
Bildung
Organisation des Unterrichtswesens

Zusammenfassung

Das BilDokG 2020 regelt die automatisierte Erfassung und den Austausch von Bildungsdaten, führt das bPK‑Kennzeichen ein und richtet Datenverbünde für Schulen sowie Hochschulen ein.

Schwerpunkte

  • Das BilDokG 2020 definiert den Geltungsbereich und Zweck der Verarbeitung von Bildungsdaten, um Planung, Steuerung und Qualitätssicherung zu ermöglichen.
  • Es wird das bereichsspezifische Personenkennzeichen (bPK) eingeführt, das künftig anstelle von Sozialversicherungsnummern genutzt wird.
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