Novelle der GewO: EU‑Finanz‑ und Nachhaltigkeitsregeln für Versicherungsvermittler
Ministerialentwurf vom 26.05.2025Zusammenfassung
Der Entwurf ergänzt die Gewerbeordnung um neue Pflichten für Versicherungsvermittler, bindet EU‑Nachhaltigkeits‑ und Finanzvorschriften ein und führt eine Verweigerungsregelung bei Drittland‑Problemen ein.Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus5/27/2025XXVIII
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Zusammenfassung
Der Entwurf ergänzt die Gewerbeordnung um neue Pflichten für Versicherungsvermittler, bindet EU‑Nachhaltigkeits‑ und Finanzvorschriften ein und führt eine Verweigerungsregelung bei Drittland‑Problemen ein.Schwerpunkte
- Ergänzung von § 335a um neun neue Pflichten, die die Einhaltung verschiedener EU‑Finanz‑ und Nachhaltigkeitsverordnungen durch Versicherungsvermittler sicherstellen.
- Einführung einer Verweigerungsregelung für die Eintragung von Versicherungsvermittlern, wenn Drittland‑Rechtsvorschriften die Aufsicht behindern.
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