Novelle der GewO: EU‑Finanz‑ und Nachhaltigkeitsregeln für Versicherungsvermittler Ministerialentwurf vom 5/27/2025
Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus5/27/2025XXVIII
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Zusammenfassung
Der Entwurf ergänzt die Gewerbeordnung um neue Pflichten für Versicherungsvermittler, bindet EU‑Nachhaltigkeits‑ und Finanzvorschriften ein und führt eine Verweigerungsregelung bei Drittland‑Problemen ein.Schwerpunkte
- Ergänzung von § 335a um neun neue Pflichten, die die Einhaltung verschiedener EU‑Finanz‑ und Nachhaltigkeitsverordnungen durch Versicherungsvermittler sicherstellen.
- Einführung einer Verweigerungsregelung für die Eintragung von Versicherungsvermittlern, wenn Drittland‑Rechtsvorschriften die Aufsicht behindern.
