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Drittlandunternehmen‑Berichterstattungsgesetz (DriBeG)
Ministerialentwurf vom 12.01.2025

Zusammenfassung

Das Gesetz führt das Drittlandunternehmen‑Berichtssystem ein, erweitert zahlreiche Unternehmensgesetze um verpflichtende Nachhaltigkeitsberichte und legt neue Prüfungs‑ und Strafvorschriften fest.
Bundesministerium fĂĽr Justiz1/13/2025XXVIII
Handel
Industrie
Strafrecht
Steuerwesen
Arbeitsrecht
Gerichtswesen
Europäische Union
BĂĽrgerliches Recht
Unternehmen und Wettbewerb

Schwerpunkte

  • Das Gesetz setzt die EU‑Bilanz‑Richtlinie (Art. 40a, 40c, 40d) in österreichisches Recht um.
  • Der Anwendungsbereich umfasst groĂźe Kapitalgesellschaften und Zweigniederlassungen mit Umsätzen > 40 Mio. € sowie deren ausländische Mutterunternehmen.
Regierungsvorlage
Nachhaltigkeitsberichtspflicht für Drittlandunternehmen (DriBeG) und umfassende Änderungen in Unternehmens‑, Prüfungs‑ und Aufsichtsrecht
einfache Mehrheit 21.01.2026
Gesetz
Image of politician Zadić Alma, Dr., LL.M. © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Zadić Alma, Dr., LL.M. - 42

GRĂśNE

Bundesministerin fĂĽr Justiz
Abgeordnete zum Nationalrat
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