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Drittlandunternehmen‑Berichterstattungsgesetz (DriBeG) Ministerialentwurf vom 1/13/2025
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Bundesministerium für Justiz1/13/2025XXVIII
Handel
Industrie
Strafrecht
Steuerwesen
Arbeitsrecht
Gerichtswesen
Europäische Union
Bürgerliches Recht
Unternehmen und Wettbewerb

Zusammenfassung

Das Gesetz führt das Drittlandunternehmen‑Berichtssystem ein, erweitert zahlreiche Unternehmensgesetze um verpflichtende Nachhaltigkeitsberichte und legt neue Prüfungs‑ und Strafvorschriften fest.

Schwerpunkte

  • Das Gesetz setzt die EU‑Bilanz‑Richtlinie (Art. 40a, 40c, 40d) in österreichisches Recht um.
  • Der Anwendungsbereich umfasst große Kapitalgesellschaften und Zweigniederlassungen mit Umsätzen > 40 Mio. € sowie deren ausländische Mutterunternehmen.
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Zadić Alma, Dr., LL.M. - 41

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