Nachhaltigkeitsberichtspflicht für Drittlandunternehmen (DriBeG) und umfassende Änderungen in Unternehmens‑, Prüfungs‑ und Aufsichtsrecht
abgestimmt am 21.01.2026
Zusammenfassung
Das Gesetz führt eine verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung für große ausländische Unternehmen ein und passt zahlreiche bestehende Rechtsvorschriften an die neuen EU‑Standards an.
einfache MehrheitXXVIII21.01.2026
Gesetz
Handel
Industrie
Buchprüfung
Finanzwesen
Steuerwesen
Arbeitsrecht
Gerichtswesen
Europäische Union
Bürgerliches Recht
Versicherungswesen
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Das Bundesgesetz legt die Umsetzung der EU‑Bilanz‑Richtlinie in Österreich fest und definiert den Anwendungsbereich für große Unternehmen und Tochtergesellschaften.
Unternehmen, die im Inland ansässig sind und deren oberstes Mutterunternehmen außerhalb der EU liegt, müssen einen Nachhaltigkeitsbericht einreichen, wenn sie in den letzten zwei Jahren mehr als 450 Mio. € Umsatz in der EU erzielt haben.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.