Erhöhung von Strafen und Einführung eines ordentlichen Verfahrens bei fehlender Unternehmensberichterstattung
abgestimmt am 21.01.2026
Zusammenfassung
Der Änderungsantrag verschärft das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz, indem er höhere Geldstrafen für Unternehmen einführt, die ihre Jahres‑ und Konzernabschlüsse nicht fristgerecht veröffentlichen. Zusätzlich wird ein ordentliches Verfahren von Amts wegen ermöglicht, um wiederholte Verstöße wirksamer zu ahnden.
einfache MehrheitXXVIII21.01.2026
Abänderung
Handel
Industrie
Strafrecht
Buchprüfung
Finanzwesen
Steuerwesen
Arbeitsrecht
Gerichtswesen
Europäische Union
Bürgerliches Recht
Versicherungswesen
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Die Geldstrafen bei fehlender Offenlegung werden deutlich erhöht: Für mittelgroße Unternehmen auf 4 500 €, für große Unternehmen auf 20 000 € und zusätzlich bis zu 5 % des Jahresumsatzes, wenn wiederholte Säumnisse bestehen.
Nach drei erfolglosen Zwangsstrafverfügungen kann ein ordentliches Verfahren von Amts wegen eingeleitet werden, das ebenfalls höhere Strafen vorsieht und die Möglichkeit beinhaltet, die Strafe öffentlich zu machen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.