<!--[-->Novelle des Tabak‑ und Nichtraucher‑Schutzgesetzes (Einweg‑E‑Zigaretten‑Verbot, neue Produktkategorien & strengere Kennzeichnung)<!--]-->
Novelle des Tabak‑ und Nichtraucher‑Schutzgesetzes (Einweg‑E‑Zigaretten‑Verbot, neue Produktkategorien & strengere Kennzeichnung) Ministerialentwurf vom 12/10/2025
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/10/2025XXVIII
Tabak
Gesundheit

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert das Tabak‑ und Nichtraucher‑Schutzgesetz um tabakfreie Nikotinerzeugnisse, verbietet Einweg‑E‑Zigaretten, präzisiert das Versandhandelsverbot und führt neue Warn‑ und Kennzeichnungspflichten ein. Das Inkrafttreten ist für den 1. Juli 2026 geplant, mit Übergangsfristen für bereits im Verkehr befindliche Produkte.

Schwerpunkte

  • Der Geltungsbereich des TNRSG wird um tabakfreie Nikotinerzeugnisse und tabakfreie Nikotinersatzerzeugnisse erweitert.
  • Einweg‑E‑Zigaretten werden als nicht für die Wiederverwendung konzipiert definiert und damit verboten.
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Schumann Korinna - 59

SPÖ

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

In den Bundesrat entsendet vom Wiener Landtag



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