Zusammenfassung
Der Entwurf legt fest, dass der Kinder‑ und Jugendhilfeträger sofort die Obsorge für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge übernimmt, wenn sie im Inland angetroffen werden, und definiert die Bedingungen für das Ende dieser Obsorge.Bundesministerium für Justiz3/3/2026XXVIII
Asylrecht
Kindeswohl
Kinderrechte
Flüchtlingsschutz
Zusammenfassung
Der Entwurf legt fest, dass der Kinder‑ und Jugendhilfeträger sofort die Obsorge für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge übernimmt, wenn sie im Inland angetroffen werden, und definiert die Bedingungen für das Ende dieser Obsorge.Schwerpunkte
- Der Kinder‑ und Jugendhilfeträger übernimmt automatisch die Obsorge, wenn ein unbegleiteter Minderjähriger ohne Aufenthaltsberechtigung, mit Asylantrag oder mit vorübergehendem Schutzrecht im Inland angetroffen wird.
- Der KJHT prüft das Alter anhand von Urkunden, Erscheinungsbild, Gespräch und ggf. Altersbestimmungen; bei Unsicherheit kann er ein gerichtliches Verfahren anstoßen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.