Kündigung der Sozialversicherungsabkommen mit den ehemaligen jugoslawischen Republiken

Zusammenfassung

Der Bundespräsident kündigt das Sozialversicherungsabkommen mit den ehemaligen jugoslawischen Republiken, wodurch die Familienbeihilfe für Kinder, die dauerhaft im Ausland wohnen, entfällt. Durch den Wegfall der Beihilfen spart Österreich jährlich etwa 44 Millionen Euro, während andere Sozialversicherungsleistungen unverändert bleiben.
einfache Mehrheit XX 14.06.1996
Andere
soziale Sicherheit
internationales Abkommen

Schwerpunkte

  • Der Bundespräsident kündigt das Sozialversicherungsabkommen mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und den Nachfolgestaaten.
  • Kinder, die dauerhaft in der Türkei leben, erhalten keine österreichische Familienbeihilfe mehr.
Dokumente (PDFs)
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