Kündigung des Sozialversicherungsabkommens mit Bosnien‑Herzegowina zur Haushaltskonsolidierung

Zusammenfassung

Der Bundespräsident kündigt das 1965 geschlossene Sozialversicherungsabkommen mit Bosnien‑Herzegowina, um jährlich etwa 601,5 Millionen Schilling an Familienbeihilfen für im Ausland lebende Kinder einzusparen.
einfache Mehrheit XX 14.06.1996
Andere
soziale Sicherheit
internationales Abkommen

Schwerpunkte

  • Der Bundespräsident kündigt das Sozialversicherungsabkommen mit Bosnien‑Herzegowina, das seit 1965 gilt.
  • Durch die Kündigung entfallen jährlich rund 601,5 Millionen Schilling an Familienbeihilfen für im Ausland lebende Kinder.
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