Kündigung des Sozialversicherungsabkommens Österreich‑Slowenien und Wegfall der Familienbeihilfe im Ausland

Zusammenfassung

Der Bundespräsident kündigt das Sozialversicherungsabkommen mit Slowenien, wodurch die Familienbeihilfe für in Slowenien lebende Kinder wegfällt und jährlich rund 601,5 Millionen Schilling an Ausgaben eingespart werden.
einfache Mehrheit XX 14.06.1996
Andere
soziale Sicherheit
internationales Abkommen

Schwerpunkte

  • Der Bundespräsident erklärt das Sozialversicherungsabkommen mit Slowenien für gekündigt, weil es im Rahmen der Haushaltskonsolidierung die Zahlung von Familienbeihilfen für in Slowenien lebende Kinder beendet.
  • Für Kinder, die in der Türkei leben, entfällt die Familienbeihilfe, weil das entsprechende Abkommen ebenfalls gekündigt wird.
Dokumente (PDFs)
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