Kündigung von Sozialversicherungsabkommen – Wegfall der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder
Zusammenfassung
Der Bundespräsident kündigt mehrere Sozialversicherungsabkommen, wodurch Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder entfällt und jährlich rund 45 Mio. € eingespart werden sollen.einfache Mehrheit XX 14.06.1996
Andere
soziale Sicherheit
internationales Abkommen
Schwerpunkte
- Der Bundespräsident kündigt das Abkommen über Soziale Sicherheit mit der Türkei und anderen genannten Ländern.
- Durch die Kündigung entfällt die Familienbeihilfe für Kinder, die dauerhaft im Ausland (Türkei, Tunesien, Slowenien, Kroatien, Bosnien‑Herzegowina, Mazedonien, ehemalige Jugoslawien) leben.
Referenziert in
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.