Kündigung von Sozialversicherungsabkommen – Wegfall der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder

Zusammenfassung

Der Bundespräsident kündigt mehrere Sozialversicherungsabkommen, wodurch Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder entfällt und jährlich rund 45 Mio. € eingespart werden sollen.
einfache Mehrheit XX 14.06.1996
Andere
soziale Sicherheit
internationales Abkommen

Schwerpunkte

  • Der Bundespräsident kündigt das Abkommen über Soziale Sicherheit mit der Türkei und anderen genannten Ländern.
  • Durch die Kündigung entfällt die Familienbeihilfe für Kinder, die dauerhaft im Ausland (Türkei, Tunesien, Slowenien, Kroatien, Bosnien‑Herzegowina, Mazedonien, ehemalige Jugoslawien) leben.
Dokumente (PDFs)
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