Zusammenfassung
Der Bundespräsident kündigt das Sozialversicherungsabkommen mit Tunesien und weitere ähnliche Abkommen, um jährlich rund 600 Millionen Schilling an Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder einzusparen. Die Kündigung bedarf der Zustimmung des Nationalrats.einfache Mehrheit XX 14.06.1996
Andere
soziale Sicherheit
internationales Abkommen
Schwerpunkte
- Der Bundespräsident erklärt die Kündigung des Sozialversicherungsabkommens mit Tunesien, das am 4. Dezember 1989 unterzeichnet wurde.
- Die Familienbeihilfe für in Tunesien lebende Kinder von in Österreich wohnhaften Personen wird aufgehoben.
Referenziert in
Dokumente (PDFs)
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