Kündigung des Sozialversicherungsabkommens Österreich‑Kroatien und Streichung der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder
Zusammenfassung
Der Bundespräsident kündigt das 1993 geschlossene Sozialversicherungsabkommen mit Kroatien, wodurch die Familienbeihilfe für Kinder, die dauerhaft im Ausland leben, entfällt. Durch den Wegfall dieser Leistungen sollen jährlich rund 601,5 Millionen Schilling eingespart werden.einfache Mehrheit XX 14.06.1996
Andere
soziale Sicherheit
internationales Abkommen
Schwerpunkte
- Kündigung des Sozialversicherungsabkommens zwischen Österreich und Kroatien vom 11. März 1993.
- Wegfall der Familienbeihilfe für Kinder, die dauerhaft in der Türkei, Tunesien, Slowenien, Kroatien, Bosnien‑Herzegowina, Mazedonien sowie Serbien/Montenegro (ehem. Jugoslawien) leben.
Dokumente (PDFs)
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