Stärkung und Begrenzung von Untersuchungsausschüssen

Zusammenfassung

Der Antrag stärkt die Rechte von Minderheiten im Nationalrat, indem ein Drittel der Abgeordneten Untersuchungsausschüsse einfordern kann, begrenzt dies jedoch auf einen gleichzeitig laufenden Ausschuss dieser Art.
2/3 Mehrheit XXI 15.12.1999
Gesetz
Verfassung
Geschäftsordnung des Parlaments

Schwerpunkte

  • Ein Drittel der Abgeordneten soll die Befugnis erhalten, die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses direkt zu verlangen.
  • Es darf während des laufenden Verfahrens eines auf Verlangen eingesetzten Ausschusses kein weiteres Verlangen für einen neuen Ausschuss gestellt werden.

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