Novelle zum Wasserrechtsgesetz – Einführung von Umweltzielen, Stand‑der‑Technik‑Definition und Wasserinformationssystem
abgestimmt am 08.07.2003
Zusammenfassung
Das Gesetz ändert das Wasserrechtsgesetz, das Wasserbautenförderungsgesetz und hebt das Hydrografiegesetz auf. Es definiert den „Stand der Technik“, legt neue Umweltziele für Oberflächen‑ und Grundwasser fest, führt ein zentrales Wasserinformationssystem und bestimmt Fristen bis 2015.
einfache MehrheitXXII08.07.2003
Gesetz
Informatik
Wasserbewirtschaftung
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Der neue Begriff „Stand der Technik“ wird definiert und legt fest, dass bei allen wasserrechtlichen Entscheidungen die fortschrittlichsten, umweltfreundlichen Verfahren anzuwenden sind.
Umweltziele für Oberflächen- und Grundwasser werden festgelegt, darunter die Erreichung eines guten ökologischen und chemischen Zustands bis spätestens 22.12.2015.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.