Erweiterung der Entscheidungskompetenz des Verwaltungsgerichtshofs

Zusammenfassung

Der Antrag ermöglicht es dem Verwaltungsgerichtshof, in klaren Fällen direkt selbst zu entscheiden, statt Bescheide nur aufzuheben. Dies soll die Verwaltung beschleunigen und Behörden entlasten.
einfache Mehrheit XXIV 16.03.2012
Gesetz
Verfassungsgerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtsbarkeit

Schwerpunkte

  • Einführung einer neuen Befugnis für den Verwaltungsgerichtshof, direkt in der Sache zu entscheiden.
  • Vermeidung von unnötigen erneuten Verfahrensschritten bei den unteren Behörden.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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