Anerkennung von Taubblindheit als eigenständige Behinderung

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, Taubblindheit in Österreich offiziell als eigenständige Behinderung anzuerkennen, um betroffene Personen statistisch erfassen und gezielt unterstützen zu können.
einfache Mehrheit XXIV 06.12.2011
Entschließung
Mensch mit Behinderung

Schwerpunkte

  • Taubblindheit ist eine doppelte Sinnesbehinderung, bei der sowohl das Seh‑ als auch das Hörvermögen stark eingeschränkt sind und die nicht einfach als Summe von Blindheit + Gehörlosigkeit verstanden werden kann.
  • Das Europäische Parlament hat 2004 Taubblindheit als eigenständige Behinderung anerkannt und die Mitgliedstaaten aufgefordert, dies ebenfalls zu tun.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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