Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert Übergangsbestimmungen, damit überlebende Partner in eingetragenen Partnerschaften – besonders solche, die nach 2010 eingetragen wurden – trotz nicht erfüllter Mindestdauer Anspruch auf eine Witwen‑/Witwerpension erhalten.einfache Mehrheit XXIV 29.09.2010
Entschließung
Bürgerliches Recht
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
- Derzeit erhalten überlebende Partner einer eingetragenen Partnerschaft nur dann eine befristete Witwen‑/Witwerpension von bis zu 30 Monaten, wenn bestimmte Mindestdauern der Partnerschaft erfüllt sind.
- Für Partner, die bei Eintritt des Todes noch nicht 35 Jahre alt sind, muss die Partnerschaft mindestens zehn Jahre gedauert haben, damit der Anspruch greift.
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