Einführung eines pauschalen Kinderabsetzbetrags von 2.300 €

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert einen pauschalen Kinderabsetzbetrag von 2.300 € pro Kind, der unabhängig von tatsächlichen Betreuungskosten gilt und die Verwaltung vereinfachen soll.
einfache Mehrheit XXIV 24.11.2011
Entschließung
Familie
Steuerwesen

Schwerpunkte

  • Derzeit können Kinderbetreuungskosten bis zu 2.300 € pro Kind und Jahr nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie nach § 34 Abs. 9 EStG als außergewöhnliche Belastung nachgewiesen werden.
  • Der Antrag schlägt vor, den Höchstbetrag von 2.300 € in einen pauschalen Kinderabsetzbetrag umzuwandeln, der automatisch bei der Lohnverrechnung und bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt wird.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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