Gleichstellung von RichterInnen bei Kinderbetreuung

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert gleiche Teilzeit‑ und Kinderbetreuungsrechte für RichterInnen wie für andere Beamte im öffentlichen Dienst.
einfache Mehrheit XXIV 13.12.2012
Entschließung
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung

Schwerpunkte

  • RichterInnen dürfen ihre Arbeitszeit für die Kinderbetreuung nur exakt um 50 % reduzieren, während andere Beamte flexibler bis zu 50 % reduzieren können.
  • Das Gesetz von 1997, das Teilzeit‑ und Kinderbetreuungsoptionen einführte, ließ RichterInnen aus, sodass sie weiterhin die alte Regelung von exakt 50 % haben.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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