Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert gleiche Teilzeit‑ und Kinderbetreuungsrechte für RichterInnen wie für andere Beamte im öffentlichen Dienst.einfache Mehrheit XXIV 13.12.2012
Entschließung
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
- RichterInnen dürfen ihre Arbeitszeit für die Kinderbetreuung nur exakt um 50 % reduzieren, während andere Beamte flexibler bis zu 50 % reduzieren können.
- Das Gesetz von 1997, das Teilzeit‑ und Kinderbetreuungsoptionen einführte, ließ RichterInnen aus, sodass sie weiterhin die alte Regelung von exakt 50 % haben.
Eingebracht von
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im Titel verlinkt.