Verbot von Diskriminierung behinderter Menschen bei privaten Versicherungen

Zusammenfassung

Der Entschließungsantrag fordert ein Verbot von Diskriminierung behinderter Menschen bei privaten Versicherungen und die Verknüpfung von Verstößen mit Strafsanktionen im Versicherungsaufsichtsgesetz.
einfache Mehrheit XXIV 06.12.2011
Entschließung
Versicherungswesen
Mensch mit Behinderung

Schwerpunkte

  • Der Antrag beruft sich auf § 26 GOG‑NR, um die formale Einbringung des Antrags zu legitimieren.
  • Das Bundes‑Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) verbietet Diskriminierung und erstreckt sich laut § 1 und § 2 Abs 2 auf Versicherungsverträge.

Eingebracht von

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