Senkung der Beteiligungsschwelle im Strafgesetzbuch

Zusammenfassung

Der Antrag sieht vor, die Schwelle für die staatliche Beteiligung an Unternehmen im Strafgesetzbuch von 50 % auf 25 % zu senken, um die finanzielle Kontrolle zu verbessern.
einfache Mehrheit XXIV 30.11.2010
Gesetz
Strafrecht
Haushaltskontrolle

Schwerpunkte

  • Senkung der Beteiligungsschwelle für staatliche Unternehmen von 50 % auf 25 %.
  • Stärkung der Aufsicht über Unternehmen, an denen Bund, Länder oder Gemeinden beteiligt sind.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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