Einführung eines eigenständigen Straftatbestands 'Folter' im Strafgesetzbuch

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Einführung einer expliziten Regelung gegen Folter im Strafgesetzbuch. Damit soll sichergestellt werden, dass Folterhandlungen durch Amtsträger weltweit strafrechtlich verfolgt werden können.
einfache Mehrheit XXIV 22.06.2011
Gesetz
Strafrecht
Vereinte Nationen

Schwerpunkte

  • Einführung eines neuen, eigenständigen Straftatbestands für Folter im Strafgesetzbuch.
  • Detaillierte Definition von Folter als vorsätzliche Zufügung großer körperlicher oder seelischer Qualen.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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