Novelle zur Klarstellung der Agrargemeinschafts‑Zuständigkeit im Flurverfassungs‑Grundsatzgesetz

Zusammenfassung

Die Bürgerinitiative verlangt eine Novelle des Flurverfassungs‑Grundsatzgesetzes 1951, um die Zuständigkeit für agrargemeinschaftliche Grundstücke klar zu regeln und das umstrittene Substanzrecht der Gemeinden abzuschaffen.
einfache Mehrheit XXIV 28.10.2013
Andere
partizipative Demokratie
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Schwerpunkte

  • Der Gesetzestext wird so geändert, dass das „Gemeindegut“ nur dann als Zuständigkeitsgegenstand gilt, wenn es in agrargemeinschaftlicher Nutzung steht.
  • Ein neuer § 21a definiert die Organe einer Agrargemeinschaft (Vollversammlung, Ausschuss, Obmann/Obfrau) und regelt deren Zuständigkeiten.
Referenziert in
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