Vereinfachte Vollstreckung ausländischer Freiheitsstrafen und Datenweitergabe
abgestimmt am 06.12.2011
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf ändert das EU‑JZG und das ARHG, um die Vollstreckung ausländischer Freiheitsstrafen innerhalb der EU zu vereinfachen und regelt den Datenaustausch von Sicherheitsbehörden.
einfache MehrheitXXIV06.12.2011
Gesetz
Strafrecht
Europäische Union
Schwerpunkte
Ein neuer Abschnitt (§ 39‑42g) regelt die Voraussetzungen und das Verfahren für die Vollstreckung ausländischer Freiheitsstrafen sowie die Erwirkung solcher Vollstreckungen durch österreichische Gerichte.
Die Regelungen zu Abwesenheitsurteilen werden verschärft: Vollstreckung ist nur zulässig, wenn der Betroffene über die Verhandlung informiert war, einen Verteidiger hatte oder ausdrücklich auf das Recht zur Neudurchführung verzichtet hat.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.