Staatsbürgerschaft für Nachkommen von NS-Vertriebenen

Zusammenfassung

Der Antrag fordert, dass Nachkommen von Opfern des Nationalsozialismus die österreichische Staatsbürgerschaft erwerben können, ohne ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben zu müssen.
einfache Mehrheit XXVI 19.09.2019
Entschließung
Opferhilfe
Staatsangehöriger

Schwerpunkte

  • Erleichterung des Erwerbs der österreichischen Staatsbürgerschaft für Nachkommen von NS-Opfern.
  • Ermöglichung der Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit (Doppelstaatsbürgerschaft).

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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