Untersuchungsausschuss für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BVT) 2013‑2018

Zusammenfassung

Die Abgeordneten fordern die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses, um mögliche Fehlverhalten und Missstände im BVT zwischen 2013 und 2018 zu prüfen. Ziel ist es, politische Verantwortung zu klären und das Vertrauen in die Sicherheitsbehörde wiederherzustellen.
einfache Mehrheit XXVI 18.04.2018
Andere
öffentliche Sicherheit
Geschäftsordnung des Parlaments

Schwerpunkte

  • Der Antrag fordert die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses nach § 33 Abs. 1 GOG‑NR.
  • Der Untersuchungsausschuss soll im Zuständigkeitsbereich der Bundesvollziehung tätig werden, wie Art. 53 Abs. 2 B‑VG festlegt.

Eingebracht von

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