Einführung von kostenfreien Antigentests in Apotheken und Honorarregelungen für COVID‑19‑Heilmittel
abgestimmt am 24.03.2022
Zusammenfassung
Das Gesetz ändert das ASVG: Es benennt das Ministerium um, führt Antigentests in Apotheken mit einer monatlichen Obergrenze ein und vergütet diese sowie die Abgabe von COVID‑19‑Heilmitteln pauschal. Die Regelungen gelten zunächst vom 9. April 2022 bis zum 30. Juni 2022 bzw. 30. September 2022, können aber bis Ende 2022 verlängert werden.
einfache MehrheitXXVII24.03.2022
Gesetz
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Der Name des Ministeriums wird von „Bundesministerium für Gesundheit und Frauen“ zu „Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz“ geändert.
Öffentliche Apotheken dürfen während der WHO‑ausgerufenen COVID‑19‑Pandemie SARS‑CoV‑2‑Antigentests zur Eigenanwendung an versicherte Personen abgeben, maximal eine Packung (fünf Tests) pro Monat.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.