Erweiterung der Test- und Heilmittelausgabe in Apotheken
abgestimmt am 24.03.2022
Zusammenfassung
Der Änderungsantrag erlaubt öffentlichen Apotheken, SARS‑CoV‑2‑Antigentests zur Eigenanwendung an Versicherte und deren Angehörige zu verteilen und legt ein pauschales Honorar von 10 € pro Packung fest. Zusätzlich erhalten Apotheken für jedes abgegebene COVID‑19‑Heilmittel ein Honorar von 15 €, ohne ärztliche Bewilligung.
einfache MehrheitXXVII24.03.2022
Abänderung
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Öffentliche Apotheken dürfen SARS‑CoV‑2‑Antigentests zur Eigenanwendung an alle krankenversicherten Personen und deren berechtigte Angehörige abgeben, jeweils eine Packung (fünf Stück) pro Monat.
Der Krankenversicherungsträger zahlt für jede abgegebene Testpackung ein pauschales Honorar von 10 €; Zuzahlungen der Versicherten sind verboten, die Kosten werden aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds erstattet.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.