Zusammenfassung
Der Antrag verlängert die Geltungsdauer der COVID‑19‑Sonderregelungen für Hochschulen um das Sommersemester 2023 und verschiebt ein Stichtag von Februar auf September 2023.einfache Mehrheit XXVII 16.01.2023
Gesetz
Gesundheit
Hochschulausbildung
Schwerpunkte
- Die Geltungsdauer der pandemiebezogenen Sondervorschriften wird um das Sommersemester 2023 erweitert, sodass Hochschulen auch dann noch Maßnahmen ergreifen können, wenn die Pandemie‑Lage unklar bleibt.
- Das Enddatum einer Bestimmung wird von 28. Februar 2023 auf 30. September 2023 verschoben, damit die Regelung länger gültig bleibt.
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