Änderung des Klimabonusgesetzes – neue Anspruchs‑ und Datenregeln
abgestimmt am 14.06.2023
Zusammenfassung
Das Klimabonusgesetz wird geändert: Anspruchsvoraussetzungen werden auf mindestens 183 Tage Aufenthalt und Ausschluss bei Haft festgelegt, Nicht‑Staatsbürger erhalten den Bonus nur bei rechtmäßigem Aufenthalt, die Höhe beträgt 2023 110 Euro und wird ab 2024 jährlich angepasst, und es werden umfangreiche personenbezogene Daten für die Auszahlung zentral übermittelt. Das Gesetz trat am 1. März 2022 in Kraft.
einfache MehrheitXXVII14.06.2023
Gesetz
Umwelt
Gliedstaat
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Anspruchsberechtigt sind natürliche Personen, die im betreffenden Kalenderjahr mindestens 183 Tage mit Hauptwohnsitz in Österreich gemeldet waren und nicht wegen einer Haftmaßnahme anwesend waren.
Nicht‑österreichische Staatsbürger erhalten den Bonus nur bei rechtmäßigem Aufenthalt nach dem Asylgesetz, einem gültigen Aufenthaltstitel oder als EWR‑/Schweizer Bürger ohne aufenthaltsbeendende Maßnahme.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.