COVID‑19‑Anpassungen für Integrations‑, Verwaltungs‑, Zustell‑ und AMA‑Gesetze
abgestimmt am 28.04.2020
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf passt vier Rechtsbereiche – Integration, Verwaltungsverfahren, Zustellung und Agrarmarkt – an die COVID‑19‑Situation an, indem er Fristen verlängert, Abstand‑ und Maskenregeln einführt und digitale Verfahren erlaubt.
einfache MehrheitXXVII28.04.2020
Gesetz
Gesundheit
Informatik
Verwaltungsrecht
ausländischer Staatsangehöriger
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Die Frist für die Erfüllungspflicht im Integrationsgesetz wird vom 22. März 2020 bis zum 30. Juni 2020 ausgesetzt und anschließend bis zum 31. Oktober 2020 verlängert.
Amtshandlungen dürfen nur stattfinden, wenn ein Mindestabstand von einem Meter gewährleistet ist und alle Teilnehmenden eine geeignete Mund‑Nasen‑Schutzvorrichtung tragen; Ausnahmen gelten für Kinder bis 6 Jahre und Personen aus gesundheitlichen Gründen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.