COVID‑19‑Gesetz: Änderungen an Integrations‑, Verwaltungs‑, Zustell‑ und AMA‑Gesetzen
abgestimmt am 13.05.2020
Zusammenfassung
Das 12. COVID‑19‑Gesetz bündelt Änderungen am Integrationsgesetz, dem Verwaltungsrechtlichen COVID‑19‑Begleitgesetz, dem Zustellgesetz und dem AMA‑Gesetz. Es verlängert die Integrationsprüfungsfrist, regelt Abstand und Maskenpflicht bei behördlichen Verhandlungen und ermöglicht deren Durchführung per Video‑ oder Telefonkonferenz.
2/3 MehrheitXXVII13.05.2020
Gesetz
Gesundheit
Informatik
Verwaltungsrecht
Gesetzgebungsverfahren
ausländischer Staatsangehöriger
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Die Frist für die Erfüllungspflicht im Integrationsgesetz wird bei Fällen zwischen dem 22. März 2020 und dem 30. Juni 2020 bis zum 31. Oktober 2020 verlängert.
Der Verweis in § 23 Abs. 1 wird um die Möglichkeit „oder Abs. 2a“ erweitert, sodass die neue Fristverlängerung dort berücksichtigt wird.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.