Zustimmungspflicht der Bezirksverwaltung für Bürgermeister‑Verordnungen
abgestimmt am 13.10.2021
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag ergänzt das Epidemie‑ und COVID‑19‑Gesetz, indem er nach dem Wort „Bürgermeister“ die Formulierung „mit Zustimmung der Bezirksverwaltungsbehörde“ einfügt. Ziel ist, dass Bürgermeister bei Verordnungen die Genehmigung einer übergeordneten Behörde benötigen, um Fachwissen zu sichern und Dokumentationspflichten zu erfüllen.
einfache MehrheitXXVII13.10.2021
Abänderung
Gesundheit
Zivilschutz
Schwerpunkte
Der Antrag fügt nach dem Wort „Bürgermeister“ die Formulierung „mit Zustimmung der Bezirksverwaltungsbehörde“ ein, sodass Bürgermeister bei Verordnungen die Genehmigung einer übergeordneten Behörde benötigen.
Durch die Zustimmungspflicht soll sichergestellt werden, dass fachlicher Austausch zwischen Gemeinde und Bezirk vor dem Erlass von Verordnungen stattfindet.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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