COVID‑19‑Finanzhilfen: Erweiterte Garantien, COFAG‑Budget und Steuer‑/Sozialversicherungs‑Anpassungen
abgestimmt am 03.04.2020Zusammenfassung
Der Antrag ändert das COVID‑19‑Gesetz, um dem Finanzminister zu erlauben, Unternehmen in Liquiditätsnot mit Garantien zu unterstützen, legt einen Höchstbetrag von 15 Mrd. € für die COFAG fest und passt diverse steuer- und sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen an.einfache Mehrheit XXVII 03.04.2020
Abänderung
Bildung
Gesundheit
Informatik
Strafrecht
Wirtschaft
Finanzwesen
Steuerwesen
Arbeitsrecht
Organisation des Unterrichtswesens
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Information und Informationsverarbeitung
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Der Finanzminister darf für Unternehmen mit Liquiditätsengpässen Garantien und Ausfallsbürgschaften übernehmen, um deren Betrieb aufrechtzuerhalten.
- Die COFAG wird mit einem Höchstbetrag von 15 Mrd. € ausgestattet, um Kredite und Zuschüsse an Unternehmen zu vergeben.
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