COVID‑19‑Notfall‑Änderungen in mehreren Bundesgesetzen
abgestimmt am 03.04.2020

Zusammenfassung

Der Abänderungsantrag ergänzt zahlreiche Bundesgesetze um COVID‑19‑Sonderregelungen, darunter einen Härtefallfonds, Arbeitgeber‑Entschädigungen für Sonderbetreuungszeiten und Zertifizierungspflichten für Schnellmasken.
einfache Mehrheit XXVII 03.04.2020
Abänderung
Bildung
Gesundheit
Informatik
Strafrecht
Wirtschaft
Finanzwesen
Steuerwesen
Arbeitsrecht
Organisation des Unterrichtswesens
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Information und Informationsverarbeitung
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

  • Ein neuer Absatz wird in Artikel 5 eingefügt, der die Anwendung von § 8 10 Abs. 12 auf den neu geschaffenen § 13 ausdehnt.
  • Finanzämter sollen das Härtefallfonds‑Programm nach Weisungen des Vizekanzlers, der Digital‑ und Wirtschaftsministerin sowie des Landwirtschafts‑ und Finanzministers umsetzen.

Eingebracht von

Hauptgegenstand
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