Klarstellung der Sonderpensions‑Anpassung an das jeweilige Fachgesetz
abgestimmt am 18.10.2023
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag fügt in drei Sozialversicherungsgesetzen nach dem Wort „Leistung“ den Zusatz „nach dem jeweiligen Materiengesetz“ ein, um klarzustellen, dass Sonderpensionen gemäß dem jeweils zuständigen Fachgesetz angepasst werden.
einfache MehrheitXXVII18.10.2023
Abänderung
Verfassung
soziale Sicherheit
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Altersversorgungssystem
Schwerpunkte
Der Antrag ergänzt im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz nach dem Wort „Leistung“ die Formulierung „nach dem jeweiligen Materiengesetz“, um klarzustellen, dass Sonderpensionen nach dem jeweiligen Fachgesetz angepasst werden.
Im Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz wird dieselbe Ergänzung nach dem Wort „Leistung“ eingefügt, sodass auch hier die Anpassung der Sonderpensionen an das jeweilige Materiengesetz gebunden ist.
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