Terminologie‑ und Pensionsanpassungs‑Änderungen in den Sozialversicherungsgesetzen 2024
abgestimmt am 18.10.2023
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf 3533/A passt mehrere Sozialversicherungsgesetze an, indem er die Bezeichnung „Anstalt“ durch „forensisch‑therapeutisches Zentrum“ ersetzt und die Pensionsanpassung für 2024 neu regelt (9,7 % bis €5 850, sonst €567,45).
2/3 MehrheitXXVII18.10.2023
Gesetz
Verfassung
soziale Sicherheit
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Altersversorgungssystem
Schwerpunkte
Die Formulierungen „in einer Anstalt oder Einrichtung“ werden in allen betroffenen Gesetzen durch „in einem forensisch‑therapeutischen Zentrum oder einer Einrichtung“ ersetzt, um die neue Terminologie des Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetzes zu übernehmen.
Die gleichen Terminologie‑Änderungen gelten für das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz (GSVG) und das Beamten‑Kranken‑ und Unfallversicherungsgesetz (B‑KUVG).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.