Änderung des Transparenzdatenbankgesetzes 2012 – Geltungsbereich, Wortwahl und Berichtspflichten
abgestimmt am 14.12.2023

Zusammenfassung

Der Abänderungsantrag ändert das Transparenzdatenbankgesetz 2012: Er erweitert den Geltungsbereich auf Bundesorgane und beauftragte Rechtsträger, ersetzt das Wort „verschiedenen“ durch „betrauten“, ändert „Wiedergutmachungen“ zu „Entschädigungen“ und hebt die Meldepflicht für Entschädigungen auf.
einfache Mehrheit XXVII 14.12.2023
Abänderung
Preis
Umwelt
Bildung
Energie
Informatik
Sozialpolitik
Finanzausgleich
Wohnungspolitik
Organisation des Unterrichtswesens
Information und Informationsverarbeitung

Schwerpunkte

  • Der Geltungsbereich des Transparenzdatenbankgesetzes wird auf alle Bundesorgane und auf von Bund oder Ländern beauftragte Rechtsträger ausgeweitet.
  • In mehreren Stellen wird das Wort „verschiedenen“ durch „betrauten“ ersetzt, um klarzustellen, dass die Leistung von dem beauftragenden Organ abhängt.

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Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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