Einführung einer steuerfreien Mitarbeiterprämie und begleitende Sozialversicherungs‑ und Verwaltungsreformen
abgestimmt am 14.12.2023Zusammenfassung
Der Antrag führt eine bis zu 3 000 € steuerfreie Mitarbeiterprämie ein, befreit sie von Kommunalsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen und enthält weitere Änderungen im ASVG, bei Parallelimporten von Medikamenten sowie administrative Vereinfachungen.einfache Mehrheit XXVII 14.12.2023
Abänderung
Wirtschaft
Steuerwesen
soziale Sicherheit
Familienleistungsausgleich
Schwerpunkte
- Einführung einer steuerfreien „Mitarbeiterprämie“ von bis zu 3 000 € pro Jahr für das Kalenderjahr 2024, die nur bei einer kollektivvertraglichen oder betrieblichen Vereinbarung gezahlt werden darf.
- Die steuerfreie Prämie ist zudem von der Kommunalsteuer befreit, sodass Unternehmen keine Kommunalsteuer auf diese Zahlungen zahlen müssen.
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