Änderung des B‑KUVG: neue Zuständigkeit, COVID‑19‑Risiko‑Bewertung und Arzt‑Honorar
abgestimmt am 29.05.2020
Zusammenfassung
Der Antrag ändert das Beamten‑Kranken‑ und Unfallversicherungsgesetz: Zuständigkeit wird von der Gesundheitskasse auf die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau verlagert, ein Begriff wird korrigiert, und es werden Pflichten zur COVID‑19‑Risikobewertung sowie ein pauschales Arzt‑Honorar von 50 € eingeführt. Die Regelungen gelten befristet im Mai/ Juni 2020 und die Kosten werden aus dem Krisenfonds getragen.
einfache MehrheitXXVII29.05.2020
Abänderung
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Für bestimmte Versicherungsverhältnisse wird die Österreichische Gesundheitskasse durch die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau ersetzt.
Der Ausdruck „Bundesseniorenbeirat“ wird zu „Österreichischer Seniorenrat“ geändert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.