COVID‑19‑Steuerentlastungen: Pauschalwertberichtigungen, Gutscheine, Ratenzahlung & Mehrwertsteuer‑Reduktionen
abgestimmt am 10.12.2020Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag erweitert das COVID‑19‑Steuermaßnahmengesetz um pauschale Wertberichtigungen, steuerfreie Gutscheine, ein zweiphasiges Ratenzahlungsmodell, reduzierte Mehrwertsteuersätze für Damenhygieneartikel und weitere Sonderregelungen zur Entlastung von Unternehmen und Steuerpflichtigen.einfache Mehrheit XXVII 10.12.2020
Abänderung
Gesundheit
Strafrecht
Steuerwesen
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Ermöglicht Unternehmen, pauschale Wertberichtigungen und Rückstellungen für Forderungen und ungewisse Verbindlichkeiten vorzunehmen; gilt rückwirkend für Wirtschaftsjahre, die vor dem 1. Jänner 2021 enden, und wird über fünf Jahre verteilt.
- Erlaubt Arbeitgebern, von November 2020 bis Januar 2021 Gutscheine bis zu 365 € steuerfrei an Mitarbeitende auszugeben, wenn der Freibetrag für Betriebsveranstaltungen nicht vollständig genutzt wurde.
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