Zusammenfassung
Die Studie untersucht, ob das österreichische Grundrechtssystem bereits ein individuelles Recht auf Klimaschutz enthält und entwickelt drei mögliche Varianten für ein neues verfassungsrechtliches Grundrecht. Sie schlägt zudem ein effektives Rechtsschutzverfahren nach dem Aarhus‑Prinzip vor.einfache Mehrheit XXVII 10.10.2023
Bericht
Umwelt
Verfassung
Schwerpunkte
- Das Klimavolksbegehren löste die Beauftragung einer Kurzstudie aus, um die Möglichkeit eines verfassungsrechtlichen Grundrechts auf Klimaschutz zu prüfen.
- Bestehende Verfassungsnormen (BVG Nachhaltigkeit, Art 37 GRC, Art 8 EMRK) enthalten nur objektive Staatsziele und schaffen kein einklagbares individuelles Recht auf Klimaschutz.
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