Mietrechts‑ und Richtwertgesetz – Inflationslinderung für Wohnkosten

Zusammenfassung

Das Gesetz legt für 2025‑2028 neue Obergrenzen für Kategoriebeträge und Hauptmietzinsen fest, definiert regionale Richtwerte und bindet zukünftige Anpassungen an den EZB‑Leitzins.
einfache Mehrheit XXVIII 26.03.2025
Gesetz
Preis
Wohnungspolitik

Schwerpunkte

  • Ein neuer Kategoriebetrag je Quadratmeter wird für die Ausstattungskategorien A bis D festgelegt (A 4,47 €, B 3,35 €, C 2,23 €, D brauchbar 2,23 € und D 1,12 €).
  • Der maximale Hauptmietzins für Wohnungen der Ausstattungskategorie D wird auf 1,12 € (bzw. 2,23 € bei brauchbarem Zustand) je Quadratmeter begrenzt und künftig nach § 5 Abs. 2 Richtwertgesetz angepasst.

Eingebracht von

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