Erweiterung von Familienbeihilfe & Kinderbetreuungsgeld für ukrainische Geflüchtete und Datenabgleich
abgestimmt am 15.10.2025
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf erweitert den Familienlastenausgleich und das Kinderbetreuungsgeld für Personen mit vorübergehendem Aufenthaltsrecht aus der Ukraine, lockert die Erwerbstätigkeits‑ und AMS‑Voraussetzungen und führt einen automatisierten Datenaustausch zwischen Arbeitsmarktservice, Sozialversicherungsträgern und Finanzamt ein. Fristen werden bis 30. Juni 2026 verlängert; die Änderungen gelten ab 1. November 2025.
einfache MehrheitXXVIII15.10.2025
Gesetz
Familie
Familienleistungsausgleich
Schwerpunkte
Personen mit vorübergehendem Aufenthaltsrecht wegen der Ukraine‑Vertriebenen‑Verordnung erhalten Anspruch auf Familienbeihilfe, ohne dass sie erwerbstätig sein oder beim AMS vorgemerkt sein müssen – Ausnahmen gelten für Kinder, Personen bis 18 Jahre, ab 65 Jahre und schwerbehinderte Kinder.
Der Klammerausdruck in § 9 wird von „(§§ 9a bis 9d)“ auf „(§§ 9a bis 9c)“ geändert, weil § 9d nicht mehr gültig ist.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.