Erweiterung des Familienlastenausgleichs für ukrainische Geflüchtete und Studierende
abgestimmt am 15.10.2025
Zusammenfassung
Der Antrag erweitert den Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld für ukrainische Geflüchtete ab dem 1. November 2025, fügt Studierende und EU‑Arbeitnehmer als Ausnahmen hinzu und streicht die automatisierte Datenübermittlung zwischen Dachverband und Finanzamt.
einfache MehrheitXXVIII15.10.2025
Abänderung
Familie
Familienleistungsausgleich
Schwerpunkte
Ukrainische Geflüchtete erhalten ab dem 1. November 2025 Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld, wenn sie erwerbstätig oder beim AMS vorgemerkt sind; Personen unter 18 Jahren, über 65 Jahre und Eltern von stark behinderten Kindern bleiben ausgenommen.
Studierende sowie Personen, die in einem anderen EU‑Land arbeiten, werden ausdrücklich von der Anspruchsvoraussetzung ausgenommen, um bürokratische Hürden zu reduzieren.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.