Änderung des Richterdienst- und Arbeitsgerichtsgesetzes zur Förderung der Zweisprachigkeit

Zusammenfassung

Das Gesetz ermöglicht die Bevorzugung zweisprachiger Bewerber für den Richterdienst in Graz und passt die gerichtliche Zuständigkeit für bestimmte ausländische Wohnsitze an.
einfache Mehrheit XXVIII 07.07.2026
Gesetz
Arbeitsrecht
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung

Schwerpunkte

  • Bevorzugung von zweisprachigen Bewerbern (Deutsch/Slowenisch) bei der Auswahl von Richterinnen und Richtern im Raum Graz.
  • Klarstellung, dass weitere Amtssprachen im Rahmen der Dienstanforderungen als relevante Sprachkenntnisse gelten.

Eingebracht von

Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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