Zusammenfassung
Das Gesetz ermöglicht die Bevorzugung zweisprachiger Bewerber für den Richterdienst in Graz und passt die gerichtliche Zuständigkeit für bestimmte ausländische Wohnsitze an.einfache Mehrheit XXVIII 07.07.2026
Gesetz
Arbeitsrecht
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
- Bevorzugung von zweisprachigen Bewerbern (Deutsch/Slowenisch) bei der Auswahl von Richterinnen und Richtern im Raum Graz.
- Klarstellung, dass weitere Amtssprachen im Rahmen der Dienstanforderungen als relevante Sprachkenntnisse gelten.
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