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Einführung des Verbraucherkreditgesetzes und Modernisierung des ABGB
Ministerialentwurf vom 28.12.2009

Zusammenfassung

Der Entwurf modernisiert das ABGB, führt das Verbraucherkreditgesetz (VKrG) zur Umsetzung der EU‑Richtlinie 2008/48/EG ein und passt zahlreiche weitere Gesetze an die neuen Kredit‑Regelungen an. Er stärkt Verbraucherrechte (Informations‑ und Widerrufsrecht) und legt neue Pflichten für Kreditgeber fest.
Bundesministerium für Justiz12/29/2009XXIV
Finanzwesen

Schwerpunkte

  • Das ABGB wird neu gefasst: § 983 definiert den Darlehensvertrag als Konsensualvertrag; § 984–991 regeln Arten von Darlehen, Kreditverträge, Kündigungs‑ und Auszahlungsbedingungen.
  • Ein eigenständiges Verbraucherkreditgesetz (VKrG) wird eingeführt, das die EU‑Richtlinie 2008/48/EG in österreichisches Recht umsetzt.
  • Begriffsbestimmungen definieren Kreditgeber, Kreditnehmer, Verbraucherkreditvertrag, Kreditvermittler, Gesamtkosten, effektiven Jahreszins, Sollzinssatz, Fremdwährungskredit und Kredit mit Tilgungsträger.
  • Werbung für Kredite muss klare Standardinformationen (Sollzinssatz, Gesamtkreditbetrag, effektiver Jahreszins usw.) enthalten.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Verbraucherkreditgesetz – Umsetzung der EU‑Richtlinie 2008/48/EG
einfache Mehrheit XXIV 21.04.2010
Gesetz
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Bandion-Ortner Claudia, Mag.

Ohne Klub

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